RS Vwgh 1993/10/13 92/03/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1993
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
92 Luftverkehr

Norm

GewO 1973 §1 Abs2;
GewO 1973 §1 Abs4;
LuftfahrtG 1958 §116 Abs1;

Rechtssatz

Regelmäßig wird eine Absicht der Wiederholung dann angenommen werden dürfen, wenn die Begleitumstände einer einmaligen Handlung so geartet sind, daß aus ihnen geschlossen werden kann, es werde mit dieser einmaligen Handlung nicht sein Bewenden haben (Hinweis E 21.6.1954, 3051/52).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030191.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten