RS Vwgh 1993/10/14 93/17/0270

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;

Rechtssatz

Das Wr VergnügungssteuerG 1987 nimmt durch die demonstrative Aufzählung der als aggressiv anzusehenden Darstellungen die maßgebende Abgrenzung der steuerpflichtige Tatbestände vor. Eines psychologischen Sachverständigen zur Frage, ob durch einen Spielapparat eine aggressive Handlung dargestellt wird, bedarf es nicht (Hinweis E 23.11.1990, 87/17/0375; hier: "King of Monsters").

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170270.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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