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L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer WienNorm
AVG §52;Rechtssatz
Das Wr VergnügungssteuerG 1987 nimmt durch die demonstrative Aufzählung der als aggressiv anzusehenden Darstellungen die maßgebende Abgrenzung der steuerpflichtige Tatbestände vor. Eines psychologischen Sachverständigen zur Frage, ob durch einen Spielapparat eine aggressive Handlung dargestellt wird, bedarf es nicht (Hinweis E 23.11.1990, 87/17/0375; hier: "King of Monsters").
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170270.X04Im RIS seit
20.11.2000