RS Vwgh 1993/10/14 90/17/0409

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §52;
ViehWG §13 Abs3 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/17/0125 4

Stammrechtssatz

Was die Frage der Instabilität der Marktverhältnisse anlangt, so hat der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung die Stellungnahmen der Fachabteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forstwirtschaft als taugliche Grundlagen für die Ermittlung dieses volkswirtschaftlichen Sachverhaltes angesehen und ihnen die Qualifikation von Gutachten beigemessen (Hinweis E 23.9.1988, 87/17/0221; E 27.5.1992, 89/17/0159).

Schlagworte

Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170409.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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