Index
55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Rechtssatz
Bei Prüfung der Gewährleistung stabiler Verhältnisse auf den betroffenen Märkten iSd § 13 Abs 3 Z 1 ViehWG kommt es nicht lediglich auf die Berücksichtigung regionaler Partialmärkte an, vielmehr ist die gesamte in Betracht kommende Marktsituation in Österreich zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170409.X05Im RIS seit
20.11.2000