RS Vwgh 1993/10/18 93/10/0143

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Veröffentlicht am 18.10.1993
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Verbotene Angaben nach § 9 Abs 1 lit a LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X03

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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