RS Vwgh 1993/10/18 93/10/0143

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Veröffentlicht am 18.10.1993
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

GmbHG §5;
HGB §17;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;

Rechtssatz

Keine Vorschrift des Firmenrechtes (Hinweis zB §§ 17 ff HGB, § 5 GmbHG) steht der Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, im Wege. Die Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, befreit daher nicht von der Verpflichtung, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Verbotsnorm des § 9 LMG 1975 zu beachten. Es ist somit iSd § 9 LMG 1975 tatbildlich, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden, mögen diese auch Bestandteil der Firma des Herstellers sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X06

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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