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21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §5;Rechtssatz
Keine Vorschrift des Firmenrechtes (Hinweis zB §§ 17 ff HGB, § 5 GmbHG) steht der Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, im Wege. Die Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, befreit daher nicht von der Verpflichtung, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Verbotsnorm des § 9 LMG 1975 zu beachten. Es ist somit iSd § 9 LMG 1975 tatbildlich, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden, mögen diese auch Bestandteil der Firma des Herstellers sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X06Im RIS seit
24.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010