RS Vwgh 1993/10/18 93/10/0143

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Veröffentlicht am 18.10.1993
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Die gesunde Alternative" stellt eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 dar, weil diese Bezeichnung geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, daß der Konsum des so bezeichneten Lebensmittels einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit (wenigstens im Sinne einer gesunderhaltenden Wirkung) hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X04

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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