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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §8 litf;Rechtssatz
Die Bezeichnung "Die gesunde Alternative" stellt eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 dar, weil diese Bezeichnung geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, daß der Konsum des so bezeichneten Lebensmittels einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit (wenigstens im Sinne einer gesunderhaltenden Wirkung) hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X04Im RIS seit
24.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010