RS Vwgh 1993/10/19 92/08/0210

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §2;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

"Erkennen müssen" iSd § 25 Abs 1 AlVG kann nicht mit Rechtskenntnis und schon gar nicht mit Judikaturkenntnissen gleichgesetzt werden. (Hier: Die Frage, ob eine Beteiligung mit 75 % an einer GmbH ein der Versicherungspflicht unterliegendes Dienstverhältnis zu dieser GmbH als Sekretärin mit einem geringen Bezug ausschließt, ist im Gesetz nicht klar geregelt, sodaß schon aus diesem Grunde die allgemeine Vermutung des § 2 ABGB von vornherein ausscheidet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080210.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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