RS Vwgh 1993/10/19 91/14/0172

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
GewStG §6 Abs3;

Rechtssatz

Es besteht keine Vortragsfähigkeit von Verlusten bzw Fehlbeträgen gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 bzw § 6 Abs 3 GewStG bei Buchführungsmängeln, wenn Schätzungen deswegen zu Recht erfolgten, weil die Abgabenbehörde die Grundlage für die Abgabenerhebung nicht in anderer Weise ermitteln oder berechnen konnte (Hinweis E 19.4.1988, 88/14/0001). (Hier: Eine Schätzung war erforderlich, weil der Eigenverbrauch nicht aufgezeichnet worden war sowie aufgetretene Kalkulationsdifferenzen mangels Aufzeichnungen nicht völlig aufgeklärt werden konnten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140172.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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