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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1162;Rechtssatz
Für das Beweisthema, ob dem Dienstgeber das Austrittsschreiben der Dienstnehmerin tatsächlich zugegangen ist, sind zwei Umstände wesentlich, nämlich, ob sich das Schreiben jeweils in den Kuverts befunden hat und ob die Briefsendungen mit Übernahme durch die Ehegattin des Dienstgebers diesem zugegangen sind, sodaß die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist (vgl SZ 53/28), nicht aber, daß er sie auch persönlich erhalten hat.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080175.X05Im RIS seit
18.10.2001