Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §353;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0203 2Stammrechtssatz
Aus dem Grundsatz der Antragsbedürftigkeit der Betriebsanlagengenehmigung (§ 353 GewO 1973) ist zu erschließen, daß ein Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) durch Auflagen nur soweit modifiziert werden darf, daß dieses in seinem Wesen unberührt bleibt (Hinweis E 16.6.1976, 1446/75). Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebanlagengenehmigung steht aber als verfahrensrechtliche Frage in untrennbarem Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 iVm § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten Nachbarrechten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040241.X02Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010