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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0225 3Stammrechtssatz
Das Merkmal " Gefährdung der Gesundheit " ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Ein entscheidender Ansatzpunkt für seine Auslegung ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen der Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn und der Belästigung der Nachbarn. Dementsprechend ist die Gefährdung der Gesundheit eine Einwirkung auf den menschlichen Organismus, die in Art und Nachhaltigkeit über eine bloße Belästigung hinausgeht. Die Abgrenzung ist von der Behörde im Rechtsbereich jeweils unter Heranziehung von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040163.X02Im RIS seit
20.11.2000