Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Es ist der Behörde verwehrt, das Vorhaben (Genehmigungsansuchen) - ohne ausdrückliche Willenserklärung des Konsenswerbers als Ausfluß seiner Antragslegitimation - im Wege eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG (auf Vorlage von dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage anzuschließenden Beilagen nach § 353 GewO 1973) zu modifizieren. Dies auch dann, wenn derart die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage (Betriebsanlagenänderung) erzielt werden soll.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Beilagen GewerberechtVerbesserungsauftrag AusschlußPflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040241.X03Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010