RS Vwgh 1993/10/19 92/08/0210

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §2;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/16 91/08/0158 3

Stammrechtssatz

Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (§ 2 ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach § 25 Abs 1 AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080210.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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