RS Vwgh 1993/10/19 92/08/0057

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Hat der Geschäftsführer einer GmbH Gehälter der Dienstnehmer sowie sonstige Verbindlichkeiten der GmbH aus Bankkrediten und Privatvermögen beglichen, andererseits die vom Haftungsbescheid betroffenen Sozialversicherungsbeiträge im Haftungszeitraum nicht bezahlt, ist es nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 67 Abs 10 ASVG wegen einer nicht zumindest anteiligen Befriedigung auch der genannten Sozialversicherungsbeiträge aus Bankkrediten bejaht hat. Darauf, ob dem Beschwerdeführer im übrigen hinsichtlich der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit Pflichtverletzungen angelastet werden können, kommt es für seine Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080057.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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