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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BAG 1969 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0191 E 2. Juli 1982 RS 2Stammrechtssatz
§ 32 Abs 1 lit a BAG stellt ausschließlich die Unterlassung der rechtzeitigen - d.i. jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses - Anmeldung eines Lehrvertrages unter Strafsanktion, was für den Tatzeitpunkt von Relevanz ist; eine darüber hinaus fortdauernde Nichtanmeldung des Lehrvertrages zur Eintragung fällt nicht unter die Strafsanktion des § 32 Abs 1 lit a BAG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040176.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010