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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/04/0038 E 15. September 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage anzuschließenden Beilagen sind Belege gem § 13 Abs 3 AVG. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, Formgebrechen, deren Vorliegen unterinstanzliche Behörden übersehen haben, aufzugreifen und deren Behebung gem § 13 Abs 3 AVG 1950 anzuordnen, wenn eine Entscheidung über das Ansuchen ohne solche Mängelbehebung nicht möglich wäre. (Hinweis auf E vom 16.7.1986, 85/04/0157)
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040241.X01Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010