Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Hat die Partei in ihrem Wiedereinsetzungsantrag nicht einmal jene Person, der sie den Auftrag zur Postaufgabe ihres Rechtsmittels erteilt haben will und die dieses weisungswidrig einen Tag zu spät zur Post gegeben haben soll, namentlich genannt, war es der belBeh objektiv gar nicht möglich, das Vorliegen des zwar behaupteten, nicht aber glaubhaft gemachten Wiedereinsetzungsgrundes zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080209.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010