RS Vwgh 1993/10/20 91/13/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1993
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §5 Abs4;

Rechtssatz

Ein sich über zwei Jahre erstreckender Auslandsaufenthalt der Kinder ist (jedenfalls) als ständig iSd § 5 Abs 4 FamLAG zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130175.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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