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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 litb idF 1990/450;Rechtssatz
Beim Betrieb des Antragstellers handelt es sich nicht um einen neu gegründeten Betrieb, sodaß auch die Voraussetzung nach § 4 Abs 6 Z 2 lit b AuslBG nicht erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090157.X04Im RIS seit
20.11.2000