RS Vfgh 1987/6/13 B1006/86

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Veröffentlicht am 13.06.1987
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Index

22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren
22/02 Zivilprozeßordnung

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Keine Genehmigung der Beschwerdeführung des Kuranden durch den Sachwalter - Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages

Rechtssatz

Über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes hat der für den Beschwerdeführer gerichtlich bestellte Sachwalter bekannt gegeben, die Beschwerdeführung seines Kuranden nicht zu genehmigen.

Entscheidungstexte

  • B 1006/86
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 13.06.1987 B 1006/86

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1987:B1006.1986

Dokumentnummer

JFR_10129387_86B01006_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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