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22 Zivilprozeß, außerstreitiges VerfahrenNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Keine Genehmigung der Beschwerdeführung des Kuranden durch den Sachwalter - Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung mangels Legitimation; Abweisung des VerfahrenshilfeantragesRechtssatz
Über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes hat der für den Beschwerdeführer gerichtlich bestellte Sachwalter bekannt gegeben, die Beschwerdeführung seines Kuranden nicht zu genehmigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B1006.1986Dokumentnummer
JFR_10129387_86B01006_01