RS Vwgh 1993/10/21 93/09/0327

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6;
VwGG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestützt wird, bereits die Berechtigung auch nur eines dieser Versagungsgründe für die Abweisung der Beschwerde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090327.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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