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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AtemalkoholmeßgeräteV;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0055 1Stammrechtssatz
Übersteigt die Differenz zwischen den beiden mit dem Alkomat erzielten Meßwerten die in den Verwendungsrichtlinien des BMI vorgesehene Abweichungsgrenze und legt die Behörde dennoch diese Messungen ihrem Bescheid zugrunde, ohne zu begründen, warum dies - unter Bedachtnahme auf die an sich als bloße Verwaltungsverordnung für den VwGH nicht verbindlichen Verwendungsrichtlinien - aus fachlichen Gründen zulässig war, bedarf der Sachverhalt somit in einem wesentlichen Punkt einer Ergänzung.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110115.X02Im RIS seit
11.07.2001