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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §26 Z7;Rechtssatz
Daß bei Dienstreisen der Reisezweck stets die Bauaufsicht des Dienstnehmers über das von ihm geleitete Projekt gewesen sein soll, beseitigt nicht die den Aufzeichnungen insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von Privatfahrten anhaftenden Mängel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150001.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010