RS Vwgh 1993/10/21 93/09/0157

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0129 1

Stammrechtssatz

Aus den in § 4 Abs 6 Z 2 lit a bis lit d AuslBG demonstrativ aufgezählten Beispielen muß abgeleitet werden, daß ein sonstiger wichtiger Grund iSd § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG nur dann vorliegt, wenn an der Beschäftigung des Ausländers ein qualifiziertes Interesse besteht, das über das (betriebsbezogene) wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an der Bedarfsbefriedigung eines dringenden Arbeitskräftemangels hinausgeht (Hinweis 20.10.1988, 88/09/0089, VwSlg 12798 A/1988)(hier: Dachdecker, Restaurierung von historischen Dächern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090157.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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