RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0005

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §90 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0198 E 22. September 1987 RS 9

Stammrechtssatz

Das Recht auf Akteneinsicht führt zu keinem Rechtsanspruch der Partei auf die Herstellung von Abschriften (Ablichtungen) durch die Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150005.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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