Index
23/01 KonkursordnungNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners entstanden, steht der Aufrechnung dieses Anspruchs mit der bestehenden Konkursforderung kein sich aus abgabenrechtlichen Vorschriften ergebendes Aufrechnungsverbot entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150077.X03Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009