Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/05/0107 E 27. Oktober 1993Rechtssatz
Es besteht für die belangte Behörde keine Verpflichtung, die Frage ihrer Zuständigkeit zum Gegenstand des Parteiengehörs zu machen, weil sich die Vorschrift des § 45 Abs 3 AVG nur auf den als erwiesen angenommenen Sachverhalt, aber nicht dessen rechtliche Beurteilung bezieht (Hinweis B 1991/07/08, 91/19/0018 RS 2 sowie E 1964/04/13, 61/63, VwSlg 6300 A/1964).
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050106.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011