RS Vwgh 1993/10/27 93/05/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/05/0107 E 27. Oktober 1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0194 B 12. November 1986 VwSlg 12296 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Mit der Bestimmung des § 6 Abs 1 AVG 1950 wird dem Einschreiter kein Rechtsanspruch auf Weiterleitung oder Weiterverweisung unter Abstandnahme von der bescheidmäßigen Zurückweisung seines Antrages wegen Unzuständigkeit eingeräumt (Hinweis E 9.3.1970, 0526/69).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050106.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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