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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die von einem Fremden, der ua einmal wegen Verstoßes gegen § 5 Abs 1 StVO und zweimal wegen Verstoßes gegen § 64 Abs 1 KFG rechtskräftig bestraft wurde, ausgehende Gefahr läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ihn zum Schutz der öffentlichen Ordnung dringend geboten erscheinen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180474.X03Im RIS seit
11.07.2001