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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200;Rechtssatz
Die Ungewißheit, wie die Rechtsfrage der Zurechnung von Einkünften (bzw der Unternehmereigenschaft) von der Berufungsbehörde und letztlich von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden wird, rechtfertigt eine bloß vorläufige Bescheiderlassung durch das Finanzamt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X04Im RIS seit
20.11.2000