RS Vwgh 1993/10/28 90/14/0040

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß der erfolgreiche Abschluß des Studiums für das berufliche Fortkommen vorteilhaft sein kann, vermag an der Beurteilung als Ausbildung nichts zu ändern, weil jede gediegene Ausbildung geeignet ist, die Chancen im (künftigen) Berufsleben zu verbessern, ohne deswegen die Eigenschaft einer Ausbildung zu verlieren (Hinweis E 17.9.1991, 90/14/0244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140040.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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