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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §22 Abs1;Rechtssatz
Fehlt auf einem Rückschein eine Bestätigung der Übernahme der Sendung durch einen Übernehmer und scheint stattdessen in der Rubrik "Übernahmsbestätigung" das Zustelldatum sowie die Unterschrift des Zustellers mit der in Klammern gesetzten Beifügung "Briefkasten" auf, so ist der Nachweis der Zustellung des Schriftstückes nicht erbracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180274.X01Im RIS seit
11.07.2001