RS Vwgh 1993/10/28 93/18/0274

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §22 Abs1;
ZustG §22 Abs2;

Rechtssatz

Fehlt auf einem Rückschein eine Bestätigung der Übernahme der Sendung durch einen Übernehmer und scheint stattdessen in der Rubrik "Übernahmsbestätigung" das Zustelldatum sowie die Unterschrift des Zustellers mit der in Klammern gesetzten Beifügung "Briefkasten" auf, so ist der Nachweis der Zustellung des Schriftstückes nicht erbracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180274.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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