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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHR §5;Rechtssatz
Die Höhe der Nachzahlung des tarifmäßigen Honorars des Verfahrenshilferechtsanwaltes ist vom Verwaltungsgerichtshof festzusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat für den Fall eines Nachzahlungsbescheides den Rechtsanwalt um Bekanntgabe der tarifmäßigen Entlohnung zu ersuchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140144.X03.1Im RIS seit
06.03.2002