RS Vwgh 1993/10/28 90/14/0029

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Erlässe des Bundesministers für Finanzen bzw der Finanzlandesdirektion bilden schon mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt keine Rechtsvorschrift, aus der ein Beschwerdeführer subjektive Rechte ableiten kann. Es erübrigt sich daher, auf die Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend diese Erlässe einzugehen (Hinweis E 19.4.1988, 88/14/0032).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140029.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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