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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Erlässe des Bundesministers für Finanzen bzw der Finanzlandesdirektion bilden schon mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt keine Rechtsvorschrift, aus der ein Beschwerdeführer subjektive Rechte ableiten kann. Es erübrigt sich daher, auf die Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend diese Erlässe einzugehen (Hinweis E 19.4.1988, 88/14/0032).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140029.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010