RS Vwgh 1993/10/28 93/18/0357

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991;
AVG §38;
FrG 1993 §10 Abs1 Z7;
FrG 1993 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0187 2

Stammrechtssatz

Die zur Erteilung des Sichtvermerkes zuständige Behörde ist nicht gehalten, bei ihrer Entscheidung den Umstand zu berücksichtigen, daß der Fremde einen Asylantrag gestellt hat und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180357.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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