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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Arbeitgeber ist nach § 26 Abs 2 AZG nicht verpflichtet, dem Arbeitsinspektor die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung zu übersenden. Tut er dies trotzdem auf freiwilliger Basis, so hat das keinen Einfluß auf den Beweiswert der von ihm geführten Aufzeichnungen und die darauf beruhende Anzeige.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991190134.X09Im RIS seit
23.03.2001