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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Welcher Person Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes zuzurechnen sind und welche Person als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes anzusehen ist, sind Rechtsfragen (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0141). Diese Rechtsfragen sind auf der Grundlage von Tatsachenfeststellungen zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X03Im RIS seit
20.11.2000