RS Vwgh 1993/10/28 93/14/0123

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §200 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Welcher Person Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes zuzurechnen sind und welche Person als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes anzusehen ist, sind Rechtsfragen (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0141). Diese Rechtsfragen sind auf der Grundlage von Tatsachenfeststellungen zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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