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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Weder Art144 B-VG noch eine andere Bestimmung räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, gegen das Unterbleiben einer behördlichen Tätigkeit einzuschreitenRechtssatz
Dem vorliegenden Antrag steht - schon nach dem eigenen Vorbringen des Einschreiters - entgegen, daß ein iSd Art140 B-VG zumutbarer Weg zur Verfügung stand, weil der OGH bei Behandlung der vom Einschreiter erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde die Gleichheitsbedenken - wenn sie von ihm geteilt worden wären - zum Anlaß genommen hätte, einen Gesetzesprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof zu stellen.
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der "Bestimmungen der StPO, die nur eine Ausfertigung der Nichtigkeitsbeschwerde zulassen", wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Strafrecht, StrafprozeßrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:G115.1987Dokumentnummer
JFR_10129380_87G00115_01