RS Vwgh 1993/10/29 92/01/0838

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Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwRallg;
WaffG 1986 §29 Abs3;
WaffG 1986 §5 Abs2 litb;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

"Geladen" ist eine Waffe auch dann, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (Hinweis E 28.3.1980, 564/80, VwSlg 10091 A/1990). Die gleiche Überlegung gilt auch für den Fall einer gesicherten Waffe, die durch einfache Handgriffe rasch schußbereit gemacht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010838.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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