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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Weder Art140 B-VG noch eine andere Bestimmung räumt dem VfGH die Befugnis zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Sachverständigengesetzes einRechtssatz
Individualantrag auf Aufhebung jenes Beschlusses des BMfF vom 27.1.1987, mit dem der Erlaß des BMfF vom 8.1.1952, betreffend Belohnungen für private Anzeiger von Finanzvergehen, aufgehoben wurde.
Der Antragslegitimation steht entgegen, daß der Einschreiter die vermeintlichen Ansprüche in einem Verfahren geltend machen und im Zuge dieses Verfahrens die behauptete Gesetzwidrigkeit des Erlasses einwerfen kann.
Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung des (zitierten) Beschlusses des BMfF vom 27.1.1987.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung, da der Individualantrag mangels Legitimation zurückzuweisen war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:V13.1987Dokumentnummer
JFR_10129380_87V00013_01