RS Vwgh 1993/11/10 93/13/0162

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Die gemäß § 28 Abs 5 Z 2 EStG 1988 zu setzende Nachfrist von zwei Wochen ist nicht erstreckbar und steht einer Nachholung der Vorlage des im Gesetz geforderten Verzeichnisses im Berufungsverfahren unübersteigbar entgegen (Hinweis auf die zur gleichartigen Rechtslage nach § 28 Abs 3 EStG 1972 ergangenen Entscheidungen E 11.12.1990, 90/14/0226 und E 15.9.1993, 92/13/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993130162.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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