RS Vwgh 1993/11/11 93/18/0503

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Veröffentlicht am 11.11.1993
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §26;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung für einen Fremden und seine Beteiligung an einer GmbH sind nicht als relevant dergestalt zu werten, daß durch die Aufrechterhaltung eines Aufenthaltsverbotes in das Privatleben des Fremden eingegriffen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180503.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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