RS Vwgh 1993/11/11 93/18/0457

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Veröffentlicht am 11.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/06/0163 2

Stammrechtssatz

Die nicht in Bescheidform ergehende Mitteilung, daß eine Eingabe "zuständigkeitshalber an eine andere Beh abgetreten wurde" ist kein Bescheid (Hinweis B 21.3.1967, 375/67, VwSlg 7110 A/1967).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenWeiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters AbgabenachrichtBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180457.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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