RS Vwgh 1993/11/15 92/10/0473

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Veröffentlicht am 15.11.1993
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L68508 Forst Wald Vorarlberg

Norm

ForstG Vlbg 1979 §10 Abs1;
ForstG Vlbg 1979 §7 Abs1;
ForstG Vlbg 1979 §7 Abs3;

Rechtssatz

Mit der Erlassung des Bescheides über die Bewilligung einer Neubewaldung kommt die gleichzeitige Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages nach § 10 Abs 1 Vlbg ForstG für forstlichen Bewuchs innerhalb der von der Bewilligung erfaßten Fläche nicht mehr in Betracht. Dies gilt in gleicher Weise für einen "Altbestand" (hier zwei Birken), falls er sich innerhalb dieser Fläche befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100473.X02

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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