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L68508 Forst Wald VorarlbergNorm
ForstG Vlbg 1979 §10 Abs1;Rechtssatz
Mit der Erlassung des Bescheides über die Bewilligung einer Neubewaldung kommt die gleichzeitige Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages nach § 10 Abs 1 Vlbg ForstG für forstlichen Bewuchs innerhalb der von der Bewilligung erfaßten Fläche nicht mehr in Betracht. Dies gilt in gleicher Weise für einen "Altbestand" (hier zwei Birken), falls er sich innerhalb dieser Fläche befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100473.X02Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009