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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Die Unterstellung, die Agrarbehörden würden im Zusammenlegungsverfahren in einer nicht einmal im letzten kommunistischen Land üblichen Weise Mithilfe bei "kalten Enteignungen" bzw bei der eigenmächtigen Übernahme von Grundstücken in das Eigentum einer Gemeinde leisten, geht über ein vertretbares Maß der Kritik am Verhalten der Behörde hinaus (Hinweis Hauer - Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 04te Auflage, Eisenstadt 1990, S 218f)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070084.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.11.2010