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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GmbHGNov 1980 Art4 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0243 B 7. Februar 1989 RS 1Stammrechtssatz
Ein Abgabenbescheid, der sich nach Eintragung der Umwandlung gemäß Art 4 § 1 GmbHGNov 1980 und Art 2 StruktVG im Handelsregister gegen die GmbH richtet, geht ins Leere. Es handelt sich um einen Nichtbescheid, durch den niemand in subjektiven Rechten verletzt sein kann (also auch nicht der Gesamtrechtsnachfolger). Eine Beschwerde gegen diesen Nichtbescheid ist zurückzuweisen (Hinweis B 14.1.1986,85/14/0166, B 16.6.1987, 87/14/0076).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche VerwaltungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140076.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009