RS Vwgh 1993/11/16 90/08/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1993
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs1;
ASVG §502 Abs4;
ASVG §502 Abs5;
ASVG §502 Abs6;

Rechtssatz

In einer Begünstigungssache gemäß § 502 Abs 4 ASVG können nicht nur ENTWEDER § 502 Abs 5 ODER Abs 6 angewendet werden, sondern - wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der beiden Bestimmungen jeweils vorliegen - auch beide nebeneinander angewendet werden. Denn von den Tatbestandsmerkmalen des § 502 Abs 4 ASVG dispensieren die Abs 5 und 6 des § 502 ASVG unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990080178.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten