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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Gesetzgeber der NÖ BauO 1976 wollte im Interesse eines restriktiven Eingriffes in die materielle Rechtskraft von Baubewilligungsbescheiden gemäß § 118 Abs 4 NÖ BauO 1976 nur Verstöße gegen jene Vorschriften des NÖ ROG 1976 zum Anlaß für die Aufhebung von Bescheiden wegen Nichtigkeiten nehmen, welche Festlegungen eines Flächenwidmungsplanes über bestimmte Widmungsarten und Nutzungsarten sowie über Vorbehaltsflächen und Bausperren zum Inhalt haben (siehe § 100 Abs 2 NÖ BauO 1976), sodaß nicht jede Verletzung von Bestimmungen des NÖ ROG 1976, also jedenfalls nicht ein bloßer Verstoß gegen die in einem Flächenwidmungsplan erfolgte Festsetzung der Wohndichte, eine Nichtigerklärung von Bescheiden ermöglichen soll.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050181.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009