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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Der Mangel des Vorliegens eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder der Agrargemeinschaft über die Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den angefochtenen Bescheid (hier Abweisung der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan) im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde durch den Obmann bzw durch den von diesem bevollmächtigten Rechtsvertreter kann nicht durch die Nachreichung eines Protokolls über eine diesbezügliche, erst nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgte Beschlussfassung geheilt werden, weil die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde den Verwaltungsgerichtshof im Zeitpunkt ihrer Erhebung oder zumindest innerhalb der Beschwerdefrist vorliegen müssen (Hinweis B 16.12.1983, 83/17/0225)
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonVerbesserungsauftragnachträgliche VollmachtserteilungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070072.X04Im RIS seit
06.04.2001Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010